Stellen eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Anforderungen an den Datenschutz sind komplex. Wenn wir bei Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter tätig sind, werden Sie über informieren über Änderungen und Neuerungen informiert und stehen Ihnen bei Datenschutzfragen immer zur Seite. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen  Datenschutzbeauftragten zu benennen, können Sie dies auch jederzeit freiwillig tun.

Hier eine Übersicht, bei welchen Bereichen Sie unsere Datenschutzbeauftragten unter anderem unterstützt:

  • Bearbeitung von Fragen zum Datenschutz im Zuge von Verarbeitungen (Arbeitsprozessen) von Mitarbeitern.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz.
  • Wir stellen Ihnen eine Vielzahl von Vorlagen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der individuellen Anpassung
    (z. B. Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungen)
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen externer Personen im Zuge der Geltendmachung deren Betroffenenrechte.
  • Information über der Geschäftsführung und des internen Datenschutz-Koordinators über Neuerungen und Änderungen beim Datenschutz.
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgeabschätzungen (ehemals Risikoanalyse).
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.
  • Erstaufnahme oder Bestandsaufnahme Ihres aktuellen Datenschutzstandes.
  • Hilfe beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS).

Wichtig: Sie werden bei uns von einem fest zugeordneten Datenschutzbeauftragten betreut und haben somit einen festen Ansprechpartner.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Anfrage!

Fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an

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